Am 11.04.2007 erzielte die niederländische Anlegervereinigung VEB, Mitglied des europäischen Dachverbands der Investoren Euroshareholders, zusammen mit anderen geschädigten Anlegern außerhalb der USA, mit Shell einen Vergleich über die den Anlegern nach der Neubewertung der Ölreserven im Jahre 2004 entstandenen Schäden. Insgesamt stellt die Shell den geschädigten Anlegern außerhalb der USA gut 389 Millionen Dollar zur Verfügung.Der Gerichtshof Amsterdam hat diesen Vergleich am 29.05.2009 für allgemein verbindlich erklärt. Die geschädigten Anleger sind in formellen Bekanntgaben, die in den vergangenen Wochen in mehreren Tageszeitungen erschienen sind, zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgerufen wurden.
Claim-Formular
Die geschädigten Anleger, die ihre Adressenangaben bei der VEB oder auf einer deren Websites (www.veb.net, www.shellvergoeding.nl oder www.shellcompensation.com) hinterlassen haben, erhalten unter der mitgeteilten Adresse ein Claim-Formular.Diejenigen Anleger, die der VEB nicht bekannt sind, können das Claim-Formular unter www.royaldutchshellsettlement.com herunterladen.
Transaktionsübersichten
Bei der Anmeldung ihrer Schadensersatzansprüche haben die geschädigten Anleger in dem Claim-Formular eine Übersicht über ihre Transaktionen mit Shell-Aktien für die entsprechende Periode vom 08.04.1999 bis zum 18.03.2004 einschließlich zu geben. Abschriften der entsprechenden Unterlagen sind dem Anspruch als Beweis beizulegen. Für etwaige Transaktionsübersichten über die diesbezügliche Periode wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder an Ihren Wertpapiervermittler.
Anmeldung
Die Ansprüche können bis 05.11.2010 angemeldet werden.
Auszahlung
Mit der Auszahlung des Vergleichs wird aller Voraussicht nach Mitte 2011 begonnen werden.
Fragen
Bei Fragen bitten wir Sie, die genannten Websites zu benutzen oder sich telefonisch an den Administrator zu wenden, der diese Abwicklung versorgt: 00 800 00 800 900 (kostenlos).